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   RG, 29.11.1909 - VI 554/08   

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https://dejure.org/1909,380
RG, 29.11.1909 - VI 554/08 (https://dejure.org/1909,380)
RG, Entscheidung vom 29.11.1909 - VI 554/08 (https://dejure.org/1909,380)
RG, Entscheidung vom 29. November 1909 - VI 554/08 (https://dejure.org/1909,380)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist für den Verletzten, der zur Behandlung seiner Verletzung einen Arzt zuzieht, dieser eine Person, deren er sich zur Erfüllung seiner aus § 254 BGB. folgenden Verpflichtung, den Schaden zu mindern, bedient, und deren Verschulden er nach § 278 BGB. gegenüber dem auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RGZ 72, 219
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 20.01.1994 - IX ZR 46/93

    Zurechnung des Verschuldensbeitrags eines weiteren Rechtsanwalts als

    Der Hinweis Vollkommers, ein Verschulden eines vom Verletzten hinzugezogenen Arztes oder einer vom Unfallgeschädigten beauftragten Reparaturwerkstatt werde nicht als Mitverschulden angerechnet (vgl. RGZ 72, 219, 220; BGHZ 63, 186, 186) [BGH 19.10.1974 - VI ZR 42/73], betrifft andere Sachverhalte.

    In jenen Fällen haben die Geschädigten die Hilfspersonen gerade nicht in erster Linie eingeschaltet, um ihre Obliegenheit zur Schadensminderung - unter Wahrnehmung der damit für die Geschädigten verbundenen Gebote des eigenen Interesses - innerhalb ihres Schuldverhältnisses zum Schädiger zu erfüllen (RGZ 72, 219, 220; BGHZ 63, 182, 186; vgl. BGHZ 3, 46, 50).

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